Mandatsführung

Mandatsführung

Erfahrene Berufsbeistandspersonen übernehmen für Sie:

1. Die Führung von Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten
2. Abklärungen von Gefährdungen im Erwachsenenschutz
3. Abklärungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen

Unser Fachkonzept sieht vor, mit tieferen Fallzahlen als üblich je Beistandsperson zu arbeiten, um grössere zeitliche Ressourcen für komplexere Mandate zur Verfügung zu stellen und Kontinuität in der Mandatsführung zu ermöglichen. Die geltenden Verfahrensgrundsätze im Kindes- und Erwachsenenschutz sind handlungsleitend für den Fachbereich und dessen Einordnung in der Betriebsorganisation.

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Kontaktstelle der Stiftung Kinderheim Brugg über 058 455 71 00

Für Gemeinden können wir auch integrale Lösungen anbieten.

Mädchen hält Herbstblatt vor ihr Gesicht.