Familienleben ist heute komplexer und vielschichtiger denn je. Die Familie ist der zentrale Lebensraum für die Entwicklung und Förderung des Kindes. Aufgrund von herausfordernden Situationen in der Familie kann die Entwicklung der Familienmitglieder gefährdet sein und es braucht fachliche Hilfe und Unterstützung. Dafür setzen wir uns ein.
Wir engagieren uns im Aufbau, respektive der Stärkung von Erziehungskompetenzen und Strukturen und begleiten Familien bei der Bewältigung von Problemlagen, Veränderungen oder Krisensituationen. Sozialpädagogische Familienbegleitung eignet sich bei:
• Erziehungsschwierigkeiten
• Hilflosigkeit im Umgang mit herausforderndem Verhalten der Kinder
• Suchtproblematik oder psychischen Belastungen/Erkrankungen der Eltern
• Schulproblemen: Schulverweigerung, auffälliges Sozialverhalten, mangelnde Unterstützung
• Verwahrlosungsanzeichen
• Sozialem Rückzug und fehlender Vernetzung
• Herausforderungen im Zusammenleben der Familienmitglieder
• fehlender/ungenügender Tagesstruktur
• auffälligem Bindungsverhalten
• kulturell bedingten Missverständnissen
• Vermeidung von Fremdplatzierung der Kinder
• Rückplatzierung der Kinder in die Herkunftsfamilie
Unsere Arbeitsweise
Im Erstgespräch klären wir mit der auftraggebenden Stelle und den Adressaten der Sozialpädagogischen Familienbegleitung den Auftrag. Unsere Fachpersonen arbeiten nach lösungs- und ressourcenorientierten Grundsätzen und unter Einbezug aller Beteiligten. Zieldefinitionen und die Arbeit an den Zielen geschehen partizipativ. Vor Ablauf der Begleitperiode erstellt die Fachperson einen Bericht mit Zielauswertung und Empfehlung.
Familynetwork ist Mitglied im Fachverband SPF Schweiz und arbeitet mit sozialpädagogisch ausgebildeten Fachpersonen, welche regelmässig Intervision und Supervision nutzen.
Leistungsverträge / Kosten
Aufträge können im Kanton Aargau und umliegenden Kantonen übernommen werden. Mit dem Kanton Aargau besteht ein Leistungsvertrag für Aufsuchende Familienarbeit, die für intensivere Begleitaufträge zur Verhinderung einer Fremdplatzierung vorgesehen ist. Im Kanton Bern sind wir mit einem Leistungsvertrag des Kantonalen Jugendamtes (KJA) anerkannt.
Weiterhin kann auch eine Zuweisung über die Sozialdienste und Gemeinden vorgenommen werden. Wir erstellen nach Klärung der Indikation eine auf die Bedürfnisse zugeschnittene Offerte. Die Stundenansätze sind durch die jeweiligen Leistungsverträge vorgegeben. Die Fachpersonen der Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg geben Ihnen gerne weitere Auskünfte und beraten Sie gerne individuell.